So hilft dir das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Seit 2004 müssen Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, wenn Beschäftigte länger krank sind. Das BEM soll helfen, dass du deinen Arbeitsplatz behalten kannst.
Was ist BEM?
BEM ist gesetzlich in § 167 Absatz 2 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Es besagt, dass der Arbeitgeber dir ein BEM anbieten muss, wenn du innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen am Stück oder wiederholt krank warst.
Was passiert beim BEM?
Der Arbeitgeber klärt im BEM, wie du wieder arbeiten kannst und wie erneute Krankheit vermieden werden kann. Dabei wird eine Lösung gesucht, die zu dir und deinem Arbeitsplatz passt. Wichtige Beteiligte: Wenn du zustimmst, wird der Betriebs- oder Personalrat einbezogen. Bist du schwerbehindert, nimmt auch die Schwerbehindertenvertretung teil. Manchmal wird auch der Betriebsarzt hinzugezogen. Weitere Unterstützung: Falls nötig, werden auch die Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt eingebunden.
Warum ist BEM wichtig?
Für die Sozialkassen: Ein erfolgreiches BEM spart Kosten, zum Beispiel für Krankengeld oder Erwerbsminderungsrenten. Für Arbeitgeber: Es fördert die Gesundheit der Beschäftigten, senkt Fehlzeiten und damit auch die Personalkosten. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist BEM wichtig, um zu verhindern, dass Mitarbeitende wegen Krankheit ausfallen. Für dich: BEM kann dir helfen, Arbeitslosigkeit oder Frühverrentung zu vermeiden. Es gibt dir die Chance, deinen Arbeitsplatz zu sichern. Die Teilnahme am BEM ist freiwillig – du musst nicht mitmachen, wenn du nicht willst.

