Immer wieder stellen mir Unternehmer und Beschäftigte die Frage, weshalb Sie das BEM (ausgesprochen: BÄM) durchführen oder annehmen sollen.
Für´s Erste diese Antwort:
Unternehmer, die gleichzeitig Arbeitgeber sind und mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet das Betriebliches Eingliederungsmanagement nach
§ 167 Abs. 2 SGB IX anzubieten. Für sie gilt das Kündigungsschutzgesetz.
Nach Kündigungsschutzgesetz gibt es 3 ordentliche Arten der Kündigung:
- Die verhaltensbedingte Kündigung, z. B. Diebstahl
- Die personenbedingte Kündigung, z. B. Krankheit
- Die betriebsbedingte Kündigung, z. B. Umsatzeinbruch
Um die personen- oder krankheitsbedingte Kündigung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber das BEM in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Das Ziel ist immer, wirklich immer die Kündigung zu vermeiden.
Für Arbeitgeber ist es dadurch nur unter sehr schwer zu realisierenden Bedingungen möglich, wegen Krankheit zu kündigen. (Außer der Arbeitnehmer macht es ihm leicht…)
Wenn also nicht die Kündigung, sondern die Weiterbeschäftigung das Ziel ist, dann sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zusammensetzen und klären, wie eine Weiterbeschäftigung möglich ist.
Bei leichten, folgenlosen Krankheiten handelt es sich um ein eher kurzes, dokumentiertes Gespräch. Der Arbeitnehmer kann seine alte Tätigkeit weiter ausüben.
Bei schwereren, folgenreichen Krankheiten ist vielleicht mehr als ein Gespräch nötig. Es ist Kreativität, Unterstützung von Spezialisten und Kostenträgern nötig, um den Einsatz zu realisieren.
Damit ist die Frage, warum Arbeitnehmer am BEM teilnehmen sollten, beantwortet: Um ihren Arbeitsplatz zu sichern.
Weil Gesundheit und Arbeit kein Widerspruch sind.
Eure
Susanne

