Voraussetzungen und Prozess der erfolgreichen Wiedereingliederung
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung setzt voraus, dass der erkrankte Beschäftigte in der Lage ist, seine Tätigkeit zumindest in begrenztem Umfang wieder aufzunehmen. Diese Entscheidung treffen der Mitarbeiter und der behandelnde Arzt gemeinsam.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Wiedereingliederung
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit müssen Maßnahmen geprüft werden, um das Rückfallrisiko zu verringern. Insbesondere nach Unfällen kann es sein, dass ein Beschäftigter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr seine bisherige Tätigkeit ausüben kann. In solchen Fällen klären Betriebsarzt, Arbeitgeber und Betroffene gemeinsam, ob eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb möglich ist.
Rechtliche Grundlage des BEM
Das BEM, verankert im Sozialgesetzbuch (SGB IX), greift bei Mitarbeitenden, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein BEM anzubieten, unabhängig davon, ob die Krankheitsphasen am Stück oder wiederholt auftraten. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen so anzupassen, dass die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt und weitere Ausfälle vermieden werden. Dazu zählen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation und begleitende Hilfen im Arbeitsleben.
Stufenweise Wiedereingliederung: Das Hamburger Modell
Neben dem BEM gibt es die Wiedereingliederung nach § 74 SGB V, bekannt als Hamburger Modell. Hierbei werden Mitarbeitende schrittweise zurück ins Arbeitsleben geführt, beispielsweise mit einer täglichen Arbeitszeit von 2 Stunden, die nach 2-4 Wochen je nach Leistungsfähigkeit gesteigert wird.
Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung
Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell kann zwischen 6 Wochen und 6 Monaten dauern. Die genaue Dauer hängt von der täglichen Arbeitszeit und deren schrittweiser Steigerung ab.
Wiedereingliederung bei Teilzeit
Die stufenweise Wiedereingliederung unterscheidet sich von einer Teilzeitstelle. Es gelten angepasste Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine entsprechende Abstufung des Arbeitsumfangs gemäß der vertraglichen Wochenarbeitszeit.
Ablauf einer Wiedereingliederung nach Krankheit
Der Vorschlag zur Wiedereingliederung kann vom Erkrankten oder vom Arbeitgeber kommen, vorausgesetzt der behandelnde Arzt befürwortet die teilweise Wiederaufnahme der Arbeit. Ein Wiedereingliederungsplan dokumentiert den Genesungsfortschritt.
Wiedereingliederungsplan
Der Wiedereingliederungsplan wird vom behandelnden Arzt erstellt und enthält:
- Beginn und Ende des Stufenplans
- Angaben zu Art und Dauer der Stufen
- Voraussichtlicher Zeitpunkt der vollen Arbeitsfähigkeit
- Rücktrittsrechte und -gründe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Zusätzliche Maßnahmen
- Tätigkeiten und Belastungen, die vermieden werden sollten
Sollte sich während der Wiedereingliederung zeigen, dass der Mitarbeiter gesundheitlich noch nicht bereit ist, kann der Plan nach Absprache mit der Krankenkasse abgebrochen werden.
Bezahlung während der Wiedereingliederung
Während der Wiedereingliederung erhalten Beschäftigte in der Regel Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld, getragen vom zuständigen Rehabilitationsträger (Kranken-, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft). Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zusätzlich eine separate Entgeltvereinbarung für die erbrachten Tätigkeiten treffen, die durch die Rehaträger ergänzt wird.

