Hamburger Modell
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nicht mit der stufenweisen Wiedereingliederung, bekannt als Hamburger Modell, zu verwechseln. Das Hamburger Modell ist eine spezielle Form der Wiedereingliederungsmaßnahme, die insbesondere nach längeren Krankheitsphasen Anwendung findet, um die betroffenen Beschäftigten schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsplatz zu erleichtern.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme im Rahmen des BEMs oder außerhalb davon, die von unterschiedlichen Kostenträgern unterstützt wird.
Ablauf und Struktur des Hamburger Modells
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Erstellung des Stufenplans
- Verantwortliche: Der behandelnde Arzt oder die Ärztin erstellt den Stufenplan in enger Abstimmung mit den arbeitsunfähigen Beschäftigten und dem Betrieb.
- Ziel: Der Plan zielt darauf ab, die Belastbarkeit des Beschäftigten schrittweise zu steigern und somit eine vollständige Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.
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Schrittweise Steigerung der Arbeitsbelastung
- Initiale Arbeitszeit: Zu Beginn der Wiedereingliederung arbeitet der Mitarbeitende nur wenige Stunden pro Tag, typischerweise 2 Stunden.
- Anpassung: Die Arbeitszeit und die Art der Aufgaben werden sukzessive gesteigert. Von Seiten des Betriebs können hier verschiedene Instanzen beteiligt sein, z. B. der Arbeitsmediziner, der BEM-Beauftragten, der Vorgesetzte und nicht zu vergessen die betroffene Person.
- Vollständige Integration: Ziel ist es, die Arbeitszeit und die Anforderungen so zu steigern, dass der Mitarbeitende nach einem definierten Zeitraum wieder voll arbeitsfähig ist.
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Eingliederungszeitraum
- Dauer: Die stufenweise Wiedereingliederung kann zwischen 6 Wochen und 6 Monaten dauern.
- Flexibilität: Die Dauer und die Intensität der einzelnen Stufen werden individuell an die Bedürfnisse und die Genesungsfortschritte des Mitarbeitenden angepasst.
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Rolle des BEM im Hamburger Modell
- Integration in BEM: Das Hamburger Modell kann als eine Maßnahme innerhalb eines BEM-Prozesses stattfinden. Während das BEM einen umfassenden Rahmen für die Wiedereingliederung bietet, konzentriert sich das Hamburger Modell spezifisch auf die schrittweise Rückkehr in die volle Arbeitsfähigkeit.
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Erstellung und Inhalt des Wiedereingliederungsplans
- Planinhalte:
- Beginn und Ende des Stufenplans
- Angaben zu Art und Dauer der einzelnen Stufen
- Tätigkeiten und Belastungen, die vermieden werden sollten
- Voraussichtlicher Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit
Wenn die Stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen des BEMs erfolgt, können vereinbart werden: - Zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung des Mitarbeitenden
- Planinhalte:
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Beteiligte und Verantwortung
- Behandelnder Arzt: Erstellt und überwacht den Wiedereingliederungsplan.
- Arbeitgeber: Unterstützt die Umsetzung und Anpassung des Arbeitsumfelds.
- Arbeitnehmer: Kooperiert bei der Durchführung der Stufen und gibt Feedback zu seinem Gesundheitszustand.
- Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Bundesagentur für Arbeit
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Abbruch und Anpassung des Plans
- Rücktrittsrechte: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben das Recht, den Wiedereingliederungsplan abzubrechen, wenn sich zeigt, dass die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Dies sollte in Absprache mit dem Kostenträger erfolgen.
- Anpassungen: Bei Bedarf können die Stufen und Maßnahmen des Plans flexibel angepasst werden, um besser auf die gesundheitliche Situation des Mitarbeitenden einzugehen.
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Bezahlung während der Wiedereingliederung
- Lohnersatzleistungen: Beschäftigte erhalten während der Wiedereingliederung in der Regel kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld, abhängig von der Kostenträgerschaft.
- Zusätzliche Entgeltvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können separate Entgeltvereinbarungen für die während der Wiedereingliederung erbrachten Tätigkeiten treffen, die durch die Rehaträger ergänzt werden.
Das Hamburger Modell ist somit eine flexible und individuell angepasste Methode zur Wiedereingliederung, die die volle Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten in einem gut strukturierten und betreuten Rahmen wiederherstellen soll. Es bietet eine wertvolle Ergänzung zu den umfassenderen Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

